Unter Nadelstichverletzungen versteht man alle Verletzungen der Haut durch spitze oder scharfe Gegenstände, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von Patienten verunreinigt waren oder hätten sein können. Dies gilt unabhängig davon, ob die Wunde des Verletzten geblutet hat oder nicht.
Jede dieser Verletzungen birgt das Risiko einer Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus, dem Hepatitis-C-Virus oder HIV. Ca. 500.000 dieser Unfälle passieren jährlich allein in deutschen Kliniken.
Einfache technische Schutzmaßnahmen, z.B. Sichere Instrumente, schützen vor Nadelstichverletzungen.
Der Einsatz von Sicheren Instrumenten ist Pflicht. Um diese gesetzliche Forderung zu unterstreichen, hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in den letzten Jahren laufend Verschärfungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 verabschiedet.
Die jetzt gültige Fassung der TRBA 250 verschärft die bisherige Formulierung. Statt [konventionelle Instrumente] sollen ersetzt werden steht jetzt ein eindeutiges sind zu ersetzen.
Verpflichtend schreibt die TRBA 250 den Einsatz von Sicheren Instrumenten in folgenden Arbeitsbereichen vor:
Grundsätzlich sind sichere Instrumente bei allen Tätigkeiten einzusetzen, bei denen "Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können". Explizit nennt die TRBA 250 in diesem Kontext Blutentnahmen und sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten.
Hinweis: Auch kleinste und sogar unerkannte Nadelstichverletzungen können zu Infektionen führen.
Quellen:
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) können Sie auch als PDF-Datei herunterladen. Es handelt sich um die Version vom November 2003, Änderung und Ergänzung Juli 2006 (Bundesarbeitsblatt 7-2006, S. 193), Ergänzung April 2007, Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 35 v. 27. Juli 2007, S. 720, Änderung und Ergänzung November 2007, Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 4 v. 14.Februar 2008, S. 83.